Patuljak-Statuten zu Krankheiten und Gesundheit.
Allgemeine Regel
Ein Kind darf nur in die Kita kommen, wenn es mindestens 24 Stunden frei von Fieber (unter 38°C), Erbrechen oder Durchfall ist. Das Befinden des Kindes ist ausschlaggebend, nicht allein die mögliche Ansteckung. Erkrankt ein Kind während des Aufenthalts, muss es abgeholt werden. Daneben gelten die Verhaltensregeln und Richtlinien gemäß des Robert Koch Instituts.
Kinderkrankheiten
Erkältung, Grippe, Ringelröteln, Pfeiffersches Drüsenfieber: Das Kind bleibt zu Hause, wenn es Schonung und Ruhe benötigt.
Windpocken, Masern, Mumps, Röteln: Impfung wird empfohlen. Das Kind kann bei gutem Befinden in die Kita kommen.
Ansteckende Erkrankungen
Keuchhusten: Rückkehr nur mit ärztlicher Bestätigung, dass keine Ansteckungsgefahr besteht.
Scharlach, eitrige Mandelentzündung: Rückkehr erst nach Ansteckungsfreiheit.
Bindehautentzündung, Herpes: Besuch erst bei vollständiger Genesung möglich.
Läuse: Rückkehr nach ärztlicher Bestätigung, dass das Kind läusefrei ist.
Besondere Infektionen
Krankheiten wie Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Meningokokken-Infektionen schließen den Kitabesuch aus. Bei Verdacht oder Diagnose bitte die Kita sofort informieren.
Masern-Impfpflicht
Seit dem 1. März 2020 ist ein Nachweis über die Masernimpfung beim Eintritt in die Kita erforderlich (Impfausweis, ärztliches Attest oder Nachweis einer vorherigen Einrichtung).
Hygiene und Prävention
Akute, ansteckende Erkrankungen werden im Eingangsbereich bekanntgegeben. Bei schweren Infektionen informiert die Kita das Gesundheitsamt.
Diese Regeln schützen die Gesundheit aller Kinder und gewährleisten einen sicheren Kita-Alltag.